Verein

Tafel zur Einweihung

Unser Verein

Die Schützengilde stellt sich vor
Die Schützengilde Rottweil blickt auf über 600 Jahre Geschichte zurück. Bis heute sind wir ein lebendiger Verein mit mehr als 150 Mitgliedern im Alter zwischen 8 und 92 Jahren.
Training für sportlichen Wettkampf, aber auch geselliges Beisammensein, beides wirst Du bei uns finden.
Vereinsgeschichte
Wenn Du Dich für den Schießsport interessierst, ganz gleich ob als Anfänger oder erfahrener Schütze, findest Du bei uns optimale Trainingsmöglichkeiten.

Mehr zum Schießsport
Wir freuen uns immer über neue Mitglieder, und wir laden jeden Interessierten ein, sich unseren Verein aus der Nähe anzusehen. Schau doch einfach mal zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei uns vorbei.
Unsere Öffnungszeiten

Das Schützenhaus

Unser Vereinsheim
Mit 1400 Quadratmetern  bietet unser Vereinsgelände In der Au genug Platz für vier Schießanlagen und einen gemütlichen Aufenthaltsraum.
Das gesamte Schützenhaus ist ebenerdig und barrierefrei.
Schützenhaus

Der Vorstand

Ansprechpartner im Verein

Thomas
Bucher

Oberschützenmeister
Obere Freitorstr. 7
78662 Bösingen
Tel. +49 162 3262600

Daniel
Guarraci

1. Schützenmeister/Sportleitung
Sportleiter (in Personalunion)
Glükhergasse 12
78628 Rottweil
Tel. +49 176 57947515

Martin
Schmalz

2. Schützenmeister
Am Tann 15
78652 Deißlingen Lauffen
Tel. +49 171 4445461

Horst
Heilborn

Schriftführer
Armlederstraße 16
78628 Rottweil
Tel. +49 160 6343825

Annette
Blank

Schatzmeisterin
Lärchenweg 2
78661 Dietingen
Tel. +49 172 7561564

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Jugendleiter/in
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Chronik

Zeittafel zur Geschichte der Rottweiler Schützen
von Winfried Hecht
1384   Erste Erwähnung von Rotteiler Pulvermachern.

1408   Legendäre Gründung der Rottweiler Büchsenschützen

1422   "Maister Hans" steht als "Armbruster" in den Diensten der Stadt Rottweil.

1450   Erwerbung eines Schießgeländes für die Büchsenschützen westlich der Königstraße beim heutigen Gasthaus "Schützen".

1454   Der Großmeister des Johanniterordens, Jacques de Milly, nimmt die Rottweiler Büchsenschützen auf Verwendung des Rottweiler Komturs Konrad  die Schappel beim Ordenskapitel auf Rhodos in seinen Orden auf.

1466   Friedrich der Ältere von Enzberg lädt die Rottweiler Schützen zu einem Schützenfest nach Mühlheim an der Donau ein.

1474   Zum frühesten bekannten Schützenfest in Rottweil werden nachweislich die Schützen aus Straßburg, St.Gallen und Chur geladen.

1477   Früheste Erwähnung der Bruderschaft der Rottweiler Armbrustschützen mit ihrem Altar in der Rottweiler Dominikanerkirche.

1496   Der Ladbrief zum Rottweiler Schützenfest dieses Jahres wird in Freiburg gedruckt.

1496   Der Rottweiler Johanniterkomtur, Georg von Ow, beauftragt die Rottweiler Büchsenschützen mit der Überwachung seiner Jahrtagsstiftung.

1502   Der Sebastians-Altar der Rottweiler Armbrustschützen in der Dominikanerkirche wird privilegiert.

1504   Rottweiler Schützen beteiligen sich am Zürcher Freischießen.

1517   Der Rottweiler Patrizier Johann Freiburger stiftet einen Jahrtag in der Johanniterkirche und bedenkt dabei großzügig die Bruderschaft der Büchsenschützen.

1522   Beim Schützenfest im benachbarten Villingen stellen die Rottweiler Armbrustschützen die stärkste städtische Abordnung.

1541   Die Rottweiler Armbrustschützen stiften eine Weißbrot-Speisung für die Bedürftigen ihrer Stadt.

1545   Hans Blatmacher hat sich nach einem Schützenfest in Rottweil "nechtlicher wegl aufsässig" benommen, wurde verhaftet und auf Fürbitte seiner Hausfrau und seiner kleiner Kinder entlassen.

1558   In Rottweil findet das für das gesamte Oberdeutschland bedeutsame Herrenschießen mit 270 auswärtigen Teilnehmern statt, das Lienhart Flexel und Heinrich Gering beschreiben.

1560   Fünf Rottweiler Schützen beteiligen sich am Schützenfest in Stuttgart.

1560   Etwa um dieses Jahr bauen die Armbrustschützen ihr Schützenhaus im Schwarzen Graben beim Schwarzen Tor.

1580   Die Armbrustschützen zählen 40 Mitglieder. Armbrustschützen und Büchsenschützen erhalten vom Rat der Reichstadt Rottweil je 30 Paar Hosen.

1584   Die Rottweiler Büchsenschützen nehmen an Schützenfesten in Wolfach, Ebingen, Schömberg und Triberg teil, die Armbrustschützen treten in Reutlingen an.

1585   Zwei Büchsenschützen aus Rottweil sind am Calwer Schützenfest beteiligt.

1586   Die Rottweiler Armbrustschützen sind am Pforzheimer Schützenfest beteiligt.

1589   Die Rottweiler Armbrustschützen erneuern und erweitern ihre Weißbrotstiftung für die Rottweiler Armen.

1596   Die Lichtpfleger der Büchsenschützengesellschaft erwerben eine größere Hypothek auf dem Haus eines Rottweiler Zunftmeisters im Sprenger-Ort.

1600   Rottweiler Büchsenschützen nehmen am Schützenfest in Offenburg teil.

1602   Drei Rottweiler Armbrustschützen sollen dem Schützenfest in Durlach "in aller Bescheidenheit beiwohnen"

1605   Die Satzung der der Rottweiler Armbrustschützen erscheint als einer der ersten Rottweiler Drucke.

1612   Die Rottweiler beteiligen sich am Triberger Schützenfest.

1627   Papst Urban VIII. verleiht den Rottweiler Armbrustschützen einen Ablaß für ihre Sebastianskapelle in der Dominikanerkirche.

1693   Die Sebastians-Bruderschaft wird auf Geheiß des Rottweiler Magistrats erneuert.

1697   Der Rat der Stadt Rottweil ermahnt die Rottweiler Schützen, dass „am gottesdienst nichts versäumt werden soll“.

1727   Im Schützenhaus wirtet der ehemalige Schützenknecht Ferdinand Wolf im Gasthaus „zum Schützen“.

1743   Die Büchsenschützen erhalten einen städtischen Beitrag zur Anschaffung einer neuen Fahne.

1754   Der Maler Franz Josef Lamp malt für die Rottweiler Büchsenschützen eine „Schützenlichttafel“.

1754   Die Büchsenschützengesellschaft veröffentlicht neue Statuten.

1762   In der Dominikanerkirche wird vom Konstanzer Weihbischof Fugger von Kirchberg der neue,  von Meinrad von Au gemalte Bruderschaftsaltar der Armbrustschützen geweiht.

1767   Spiel und Tanz auf dem Schießplatz wird vom Rottweiler Rat untersagt.

1775   Die Stadt Rottweil beteiligt sich erneut an den Kosten einer Schützenfahne.

1796   Das Schützenhaus vor der Hochbrücktorvorstadt wird verkauft.

1799   Das Michaeli-Schießen wird untersagt.

1803   Die Rottweiler Armbrustschützen können letztmals vor der Auflösung ihrer Bruderschaft den Sebastianstag feierlich begehen.

1804   Das Württembergische Oberamt übernimmt die Aufsicht über die Rottweiler Schützengesellschaft.

1809   Auflösung der Bruderschaft der Büchsenschützen durch den württembergischen Staat.

1809   Alle Gewehre müssen an die württembergischen Behörden abgeliefert werden.

1817   Das Scheibenschießen auf dem Schießplatz „auf der Breite“ wird wieder aufgenommen. Die Schützengesellschaft erhält vom König bis auf Widerruf ein jährliches Gnadengeschenk.

1820   Erstmalige Veröffentlichung des Schützenbüchleins von Lienhart Flexel über das Herrenschießen von 1558 im Rottweiler Gemeinnütziger Anzeiger.

1825   Das Finanzministerium des Königreichs Württemberg streicht seinen den Rottweiler Schützen  bisher gewährten Staatsbeitrag.

1832   Ladhaus und Schießstände beim „Schützen“ sollen neu erbaut werden.

1865   Die Rottweiler Schützen geben sich eine neue Ordnung.

1884   In Rottweil wird das rauchschwache Pulver RCP erfunden.

1894   Das Oberamt untersagt die weitere Benutzung der bisherigen Schießbahn.

1897   Die Rottweiler Schützengesellschaft wird “durch Allerhöchste Entschließung“ als juristische Persönlichkeit anerkannt.

1902   Die Schießstätte In der Au am Platz einer verschwundenen Wasserburg der Herren von Zimmern wird mit einem feierlichen Eröffnungsschießen eingeweiht.

1927   Die Rottweiler Schützen richten das Erste Württembergische Kleinkaliber-Landesschießen aus.

1941   Verkauf der Schießanlage In der Au an die Stadt Rottweil mit der Eintragung einer persönlichen Dienstbarkeit, die aussagt, dass die Stadt die Anlage in schießtauglichem Zustand der Gilde unentgeltlich zur Verfügung stellen muss, solange die Schützengilde Rottweil besteht.

1955   Erste Wiederbelebungsversuche des Rottweiler Schützenwesens nach dem 2. Weltkrieg durch die Einberufung einer Versammlung in das Hotel Paradies.

1956   Vier Luftgewehrstände in der Alten Post ermöglichen der wieder aufgelebten Schützengilde erste Trainings- und Preisschießen.

1958   Der alte Schießstand In der Au wurde von der französischen Besatzungsmacht freigegeben und von der Stadt mit bescheidenen Mittel in einen schießtauglichen Zustand versetzt. So konnte im Herbst des gleichen Jahres das 550-jährige Jubiläumsschießen mit Luft- und Kleinkaliber-
gewehren in kleinerem Rahmen durchgeführt werden. Der Festabend mit Jubiläumsfeier und Siegerehrung war im Saal der Pflugbrauerei in Rottweil-Altstadt.

1961   Eine stattliche Zahl Rottweiler Schützen nimmt am Deutschen Bundesschießen in München mit schönen Erfolgen teil.

1964   Fahnenweihe und Fahnenweihschießen.

1965   Teilnahme am Deutschen Bundesschießen in Hannover mit großen Erfolgen der Teilnehmer.

1970   Das 48. Württembergische Landesschießen wird in Rottweil durchgeführt.

1973   Der Württembergische Schützenverband führt seinen ordentlichen Landesschützentag durch den Bezirk Schwarzwald - Hohenzollern in der     Halle am Stadion in Rottweil durch.

1983   Die Kgl. Privilegierte Schützengilde Rottweil begeht ihre 575-Jahrfeier mit großen Fest- und Freischießen.

2006   Nach drei Jahren Bauzeit wird das neue Schützenhaus In der Au eingeweiht.

2008   Wir betrauern den Tot unseres Ehren Oberschützenmeister und Ehren Bezirksoberschützenmeister Heinrich Scheidel.

2008   Die Schützengilde feiert ihr 600jähriges Besten mit einem Jubiläumsschießen und der Veröffentlichung einer Festschrift.

2010   Ein Teil des Altbaus wird saniert: die Schützengilde bekommt moderne, barrierefreie Sanitäranlagen.

2014   Die Bogenschützen erhalten eine neue Überdachung.

2024   Die Bogenabteilung wird neu organisiert.

Satzung der Kgl. Privil. Schützengilde
Rottweil 1408

Fassung vom 23. September 2005

Name und Sitz der Gilde

  1. Die Gilde führt den Namen „Kgl. Privil. Schützengilde Rottweil 1408“ und hat ihren Sitz in Rottweil. Die Farben sind grün-weiß. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

Zweck der Gilde

  1. Die Gilde ist gemeinnützig. Sie dient der Pflege und Ausübung des Schießens auf sportlicher Grundlage, der Abhaltung von Veranstaltungen in schießsportlicher Art sowie der Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit ihrer Mitglieder, insbesondere der Jugend durch Pflege der Leibesübungen und Kameradschaft. Die Gilde ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und erstrebt daher keinen Gewinn. Außerdem ist die Gilde politisch und konfessionell neutral. Sie ist Mitglied des Württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V., sowie des Württembergischen Sportbundes e.V. und des Deutschen Schützenbundes e.V., deren Satzungen sie anerkennt.

Geschäftsjahr

  1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

Mitgliedschaft

    1. Die Gilde hat
      a) Aktive Mitglieder über 18 Jahren
      b) Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren
      c) Passive Mitglieder
      d) Ehrenmitglieder

    2. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
      Mitglied können alle Personen werden, die sich in geordneten Verhältnissen befinden und über einen guten Leumund verfügen. Über die endgültige Aufnahme entscheidet das Schützenmeisteramt (SchMA).

    3. Jedes neu aufgenommene Mitglied erhält eine Mitgliedskarte sowie auf Wunsch eine Satzung zum Selbstkostenpreis. Das neu aufgenommene Mitglied verpflichtet sich, die Satzung der Gilde anzuerkennen und zu achten. Beim Eintritt sind der Mitgliedsbeitrag und eine Aufnahmegebühr in der von der Hauptversammlung festgesetzten Höhe sofort zu bezahlen.

    4. Mitglieder, die sich um die Gilde ganz besondere Verdienste erworben haben, können von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder haben freien oder ermäßigten Zutritt zu allen Gildeveranstaltungen. Ausnahmen werden durch das Schützenmeisteramt von Fall zu Fall bestimmt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Gilde nach besten Kräften zu fördern, die festgesetzten Beiträge zu leisten und die von der Gilde zur Aufrechterhaltung des Schießbetriebs erlassenen Anordnungen zu achten. Mitglieder, welche die Interessen der Gilde schädigen und trotz wiederholter Mahnung nicht davon ablassen, können aus der Gilde ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt, wenn die Gildebeiträge nach Fälligkeit trotz Aufforderung innerhalb einer Frist von einem Vierteljahr nicht bezahlt werden.
    Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder.

Erlöschen der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch schriftliche Austrittserklärung auf den Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat. Der Beitrag ist bis zum Erlöschen der Mitgliedschaft zu bezahlen. Die Gilde kann durch Beschluss des SchMA ein Mitglied der Gilde ausschließen. (§5 Abs. 2). Bei Stimmengleichheit entscheidet der OschM. Das ausgeschlossene Mitglied ist berechtigt, in der nächsten Hauptversammlung Berufung einzulegen, die durch Beschluss endgültig entscheidet. Ausgeschlossene und ausgetretene Mitglieder verlieren jedes Recht an der Gilde und ihren Einrichtungen. Sie haben den Mitgliedsausweis abzugeben.

Beiträge der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied der Gilde bezahlt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Hauptversammlung bestimmt wird. Sämtliche Einnahmen der Gilde sind zur Erfüllung des Gildezwecks (§ 2) zu verwenden.

Leitung und Verwaltung

    1. Der Oberschützenmeister (OschM) und die beiden Schützenmeister (SchM) leiten die Gildegeschäfte. Jeder vertritt einzeln die Gilde gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis und ohne Beschränkung nach außen soll die Vertretung der Gilde durch einen Schützenmeister nur bei Verhinderung des Oberschützenmeisters erfolgen.

    2. Das Schützenmeisteramt besteht aus dem Oberschützenmeister, dem Ersten und Zweiten Schützenmeister, Schatzmeister, Schriftführer, Sportleiter und Jugendleiter.
      Außerdem werden zu dem Gremium sechs stimmberechtigte Schützenräte im zwei-jährigen Turnus gewählt.

    3. Das SchMA wird von der Hauptversammlung auf vier Jahre gewählt.

    4. Das SchMA unterstützt den OschM in der Leitung der Gilde. Ihm obliegt es, die Veranstaltungen der Gilde festzulegen sowie Sonderausschüsse zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten zu bestellen. Er entscheidet in allen in der Satzung vorgesehenen Fällen. Die SchMA-Sitzungen werden geleitet vom OschM, im Falle seiner Verhinderung vom SchM. Über die Sitzungen und Beschlüsse wird vom Schriftführer Protokoll geführt, das vom Sitzungsleiter gegenzuzeichnen ist.

  1. Die Hauptversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer. Sie haben vor dem Rechnungsabschluss eine ordentliche Kassenprüfung vorzunehmen und darüber in der Hauptversammlung Bericht zu erstatten.

  2. Sämtliche Organe der Gilde üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Mittel der Gilde dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gilde. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  3. Die Hauptversammlung wird geleitet vom OschM, im Falle seiner Verhinderung vom Ersten SchM. Die Einladung muss spätestens zwei Wochen vorher schriftlich oder durch Zeitungsanzeige in einer Tageszeitung unter Mitteilung der einzelnen Punkte der Tagesordnung erfolgen.

    1. Die Tagesordnung soll folgende Punkte enthalten:
      a) Bericht des OschM und seiner Mitarbeiter über das abgelaufene Geschäftsjahr.
      b) Entlastung des OschM und seiner Mitarbeiter.
      c) Etwa anfallende Wahlen des OschM, der SchM, der Schützenräte und weiteren Mitgliedern des SchMA sowie der Kassenprüfer.
      d) Genehmigung des Haushaltvoranschlags
      e) Entscheidung über Beschwerden gegen den Ausschluss eines Gilde-Mitglieds
      f) Beschlussfassung über den An- und Verkauf von Grundstücken
      g) Satzungsänderungen
      h) Verschiedenes

    2. Anträge zur Hauptversammlung können nur berücksichtigt werden, wenn sie mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden.

    3. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in Gesetz oder Satzung nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.

    4. Die Versammlung wird geleitet vom OschM, im Falle seiner Verhinderung vom 1. oder 2. SchM. Über jede Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom OschM und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

    1. Der OSchM kann jederzeit eine außerordentliche Hauptversammlung mit einer Frist von einer Woche einberufen.

    2. Der OschM muss eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Grundes verlangt wird.

    3. Die außerordentliche Hauptversammlung hat die gleichen Befugnisse wie die ordentliche Hauptversammlung.

  4. Zur Beschlussfassung über folgende Punkte ist die Mehrheit von drei Viertel der in der Hauptversammlung erschienenen stimmberechtigten Mitgliedern erforderlich:

    1. Änderung der Satzung.
      Wird eine Satzungsbestimmung, welche eine Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit berührt, geändert, neu eingefügt oder aufgehoben, so ist das zuständige Finanzamt zu benachrichtigen.

    2. Ausschluss eines Mitglieds.

    3. Auflösung bzw. Verschmelzung der Gilde, wenn nicht mindestens sieben Mitglieder sich entschließen, sie weiterzuführen. In diesem Fall kann die Gilde nicht aufgelöst werden. Die Auflösung oder Verschmelzung der Gilde kann nur auf einer Hauptversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung eine entsprechende Beschlussfassung angekündigt ist.

    1. Im Fall der Auflösung der Gilde oder Aufhebung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes, ist das gesamte Vermögen der Stadtverwaltung Rottweil treuhänderisch zu übergeben, mit der Auflage, es so lang zu verwalten, bis es für gleiche Zwecke (s. § 2) wieder verwendet werden kann.

    2. Ist nach Ablauf von zwei Jahren eine Verwendung für diesen Zweck nicht möglich, so fällt das Vermögen an die Stadt Rottweil mit der Auflage, es für gemeinnützige sportliche oder kulturelle Zwecke ausschließlich und unmittelbar zu verwenden.

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